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Geschrieben

Diskutiert in diesem Thema über "Mystery Castle"!

Allgemeine Informationen:
Nummer im Parkplan: xxx
Themenwelt: Mystery
Indoor / Outdoor: Indoor

 

<> Action-Attraktionen

 

Technische Daten:
Baujahr: 1998
Hersteller: Intamin AG
Typ: Bungee Drop
Kapazität: 1400 Personen / Std.
Fahrzeit: ca. 45 Sekunden

Boote / Sitze:
Anzahl der Gondeln: 6
Personen pro Boot: xx
Rückhaltesystem: Schulterbügel

Sicherheit:
Empfehlung: Größenbeschränkung: 1,30 m bis max. 1,95 m, Altersbeschränkung: ab 10 Jahren
Hinweis: In dieser Attraktion können sich kleine Kinder ängstigen!

Beschreibung:
"Im ehrerbietigen, hohen Turm von Mystery Castle schlummert das Böse. Seit Jahrhunderten liegt ein Fluch auf der Burg und ihren Bewohnern. Der letzte Nachfahre des alten Geschlechts der von Windhovens hat sein Leben lang experimentiert, um das Übel zu bannen. Überwinden Sie Ihre Furcht und bestehen Sie diese Mutprobe. Geben Sie Ihre positive Energie und stürzen Sie im Bungee Drop aus 65 Metern Höhe im freien Fall für die Rettung des Anwesens in die dunkle Tiefe."

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  • Hilfe , Hilfe, ich komm nicht klar hier. Reden wir hier vom Mystery Castel oder von einer anderen Attraktionen in einem anderen Park?   Bitte Bitte hört endlich auf und kommt zurück zu

  • Mir ist am 30.6 aufgefallen das man im Ausgangsbereich nun neue LED Beleuchtung installiert hat. Gefällt mir persönlich sehr gut.    

  • Coaster Hunter
    Coaster Hunter

    Bei meiner Fotorunde heute um den Park habe ich mal ein par schöne Bilder vom Schloss der Windhovens mitgebracht   Die Bilder dürfen sehr gerne für private Zwec

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Featured Replies

Geschrieben

@Klugheim_UreinwohnerinGeh am besten ganz früh zu Mystery Castle, denn die Erschrecker sind dann meist noch gar nicht da :D Dann kannst du unbesorgt durch den Wartebereich gehen und mitfahren. Kurz vor Schluss gilt dies meistens auch ;) .

Bearbeitet von Colofan (Änderungen anzeigen)

Geschrieben

Damals gab es im Mystery Castle mal den Fall, dass ein 15-Jähriger, einen der Erschrecker verprügelt hat. Ob der Erschrecker den Jungen angefasst hat steht dort aber nicht.

http://m.shortnews.de/Detail/773513

Geschrieben

Ich denke mal, er tat dies aus Reflexion ^_^ Nicht desdo trotz sollte man sowas nicht machen... ;)

Geschrieben

Ich kann mich an einen Besuch im Eröffnungsjahr erinnern wo ein Erschrecker (der mit der fast schwarzen Robe und der großen Kapuze) immer die Treppen im Bereich vor den Laborräumen hoch und runter gegangen ist. Da hat er dann Gäste einfach so lange "angestarrt" bis diese weggeguckt haben oder sich von hinten angeschlichen und die Besucher angetippt. 

Das Opfer wurde auch so ausgesucht das dieses nichts mitbekam aber der Erschrecker andere Besucher darauf aufmerksam machte wen Er gleich erschreckt.Das war immer sehr spaßig und hat mir besser gefallen als das reine Erschrecken im dunkeln

Geschrieben
vor 11 Stunden, Yanninator sagte:

Ganz einfach: In Mazes in Deutschland dürfen keine Personen berührt werden.

In Amerika hingegen schon.

Also ich kann auch definitiv sagen, dass man im Movie Park von denen auch mehr als berührt wird...

Geschrieben
vor 20 Stunden, Yanninator sagte:

Echt? Eigentlich ist das so geregelt. 

Könnte auch sein das ich da etwas altes weiß.

Da würde ich aber liebend gerne mal eine Quelle sehen. 

Geschrieben

Normalerweise darf auch im Movie Park nicht angefasst werden. Es scheint da aber immer wieder mal Erschrecker zu geben, die sich daran nicht halten. Wenn dies rauskommt, dann gibt es für denjenigen Erschrecker richtig Ärger! Quelle ist ein gewisses Achterbahn-Forum; wir bekamen als Gruppe eine Gesprächsrunde mit dem aktuellen Geschäftsführer!

Bearbeitet von PHL-Nico (Änderungen anzeigen)

Geschrieben

Was mich mal interessieren würde, ist das dann einfach Policy des Parks, oder hat das eine rechtliche Grundlage, oder steht einfach nur das Risiko, dass etwas passieren könnte dabei im Vordergrund?

@PHL-Nico Hast Du dazu etwas gehört?

Geschrieben

Paragraph 99 des Freizeitparkbetriebgesetzes :) Im Ernst, gibt's natürlich nichts konkretes, was spezifisch das Anfassen in Mazes untersagt. Aber es wird ja gerne gegen alles Mögliche geklagt, hergeleitet aus Tatbeständen wie Nötigung, also geht man so auf Nr. sicher.

Geschrieben

Das mit nicht anfassen kenne ich eher von der Schule mit Lehrer und Schüler. Aber ich hab jetzt auch mich nicht grad informiert.

Anderes:

Hat jemand schöne fotos vom Ausgangsbereich? Wäre zwar perfekt, wenn da keine andere Besucher im weg stehen, aber wenn ich da genug drauf erkenne, reicht es auch aus :3

Geschrieben

Sorry, dass ich da grad mal offtopic bleiben muss, aber welches Gesetz besagt denn bitte, dass Lehrer die Schüler nicht anfassen dürfen? Wie wird dann die Hilfestellung beim Turnunterricht beispielsweise geleistet? Darf ein Lehrer seinem Schüler lobend oder aufmunternd auf die Schulter klopfen? Das ist doch jetzt wieder genauso Hörensagen und stille Post wie die Mär, in Mazes dürfe niemand angefasst werden. Dass niemand geschlagen usw. werden darf ist ja klar, aber niemanden anfassen sehe ich immer noch als Quatsch; jedenfalls wäre mir da kein Gesetz bekannt, dass das verbieten würde. 

 

Post scriptum: 

Im Notfall dürfen Lehrer sogar noch weiter gehen, wie das LG Berlin 2010 geurteilt hat: 

http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/gerichtsurteil-lehrer-schueler-gewalt/3693

Bearbeitet von cannonball (Änderungen anzeigen)

Geschrieben
Am 10.2.2016 um 21:32 schrieb supersonic:

Paragraph 99 des Freizeitparkbetriebgesetzes :) Im Ernst, gibt's natürlich nichts konkretes, was spezifisch das Anfassen in Mazes untersagt. Aber es wird ja gerne gegen alles Mögliche geklagt, hergeleitet aus Tatbeständen wie Nötigung, also geht man so auf Nr. sicher.

@cannonball: Ich kann da nur den Post von Supersonic zitieren. Es wird wohl keine wirklich rechtliche Grundlage geben. Es wird wohl eher Arbeitsanweisung des Parks an die Mitarbeiter sein. Gründe gibt es dafür verschiedene. Wahrscheinlich unter anderem das die Leute sich nicht belästigt fühlen. Wie Supersonic schon angedeutet hat.

Aber muss man immer direkt mit Rechtlichen Grundlagen kommen und versuchen das anhand von Vergleichsurteilen zu belegen? Eine Diskussion dazu ist aus meiner sicht zu Off Topic. 

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